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   OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99   

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OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99 (https://dejure.org/2000,12805)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2000 - 28 U 169/99 (https://dejure.org/2000,12805)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2000 - 28 U 169/99 (https://dejure.org/2000,12805)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Allerdings mußte der Beklagte den Kläger, wenn er über die Zusendung des eine Belehrung schon enthaltenden Schreibens der Staatsanwaltschaft Paderborn hinaus den Kläger ausdrücklich und hinreichend klar und deutlich über die laufenden Fristen und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen und spezifizierten Anspruchsbegründung belehrt hatte, diesen an sich nicht ständig und etwa eindringlich an die Erteilung der für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Informationen und die Vorlage von Schadensnachweisen erinnern (vgl. BGH in NJW 1996, 2571 [2572]; NJW 1995, 2842 [2843]; BGH in NJW 1994, 3295 [3297]; Rinsche, "Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars", 6. Aufl., Rdn. I,75).

    Kam der Kläger in Kenntnis des drohenden Fristablaufs und seiner Folgen den ihm obliegenden Informations- und Vorlagepflichten (vgl. Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 537, 971 ff.) nicht nach, ohne die der Beklagte keine ausreichende Anspruchsbegründung aufstellen konnte, dann kann diesem grundsätzlich kein pflichtwidriges Unterlassen der rechtzeitigen Anmeldung des Anspruchs vorgeworfen werden (vgl. BGH in NJW 1994, 3295 [3297]).

  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 28 U 207/97

    Verjährung von Regreßansprüchen gegen Anwälte

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Möglichkeit, durch einen außerordentlichen Rechtsbehelf wie etwa ein Wiedereinsetzungsgesuch doch noch eine Entscheidung in der Sache erreichen zu können, den Eintritt des Schadens verhindert (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1998 in MDR 1998, 1127 ff. = OLGR 1998, 195 ff.).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Dazu hat der Anwalt seinem Mandanten den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlaß gibt, muß der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH, NJW 1995, 449 ff.; NJW 1993, 1320); NJW 1994, 1211 (1212)).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Dazu hat der Anwalt seinem Mandanten den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlaß gibt, muß der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH, NJW 1995, 449 ff.; NJW 1993, 1320); NJW 1994, 1211 (1212)).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Im Rahmen der Grundpflicht, den Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 508; 618 ff.), hat der Anwalt insbesondere auch darauf zu achten, ob dem Mandanten zwischenzeitlich wegen eines materiellrechtlichen oder prozessualen Fristablaufs ein Rechtsverlust droht, und dem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken (vgl. BGH in NJW 1997, 1302 ff.; NJW 1993, 1779 ff.; NJW 1992, 820; NJW 1988, 1079 (1081); Sieg in "Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung" Rdn. 649 ff.; 665).
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Mit dem Ablauf der Anmeldefrist des § 10 Abs. 1 S. 2 StrEG ist somit der für den Verjährungsbeginn der Regreßforderung gemäß § 51 b BRAO 1. Alt. maßgebliche Schaden entstanden (vgl. BGH in NJW 1996, 48 [50]; BGH in NJW 1994, 2822 [2823 f.]; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1236).
  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Im Rahmen der Grundpflicht, den Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 508; 618 ff.), hat der Anwalt insbesondere auch darauf zu achten, ob dem Mandanten zwischenzeitlich wegen eines materiellrechtlichen oder prozessualen Fristablaufs ein Rechtsverlust droht, und dem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken (vgl. BGH in NJW 1997, 1302 ff.; NJW 1993, 1779 ff.; NJW 1992, 820; NJW 1988, 1079 (1081); Sieg in "Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung" Rdn. 649 ff.; 665).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Allerdings mußte der Beklagte den Kläger, wenn er über die Zusendung des eine Belehrung schon enthaltenden Schreibens der Staatsanwaltschaft Paderborn hinaus den Kläger ausdrücklich und hinreichend klar und deutlich über die laufenden Fristen und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen und spezifizierten Anspruchsbegründung belehrt hatte, diesen an sich nicht ständig und etwa eindringlich an die Erteilung der für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Informationen und die Vorlage von Schadensnachweisen erinnern (vgl. BGH in NJW 1996, 2571 [2572]; NJW 1995, 2842 [2843]; BGH in NJW 1994, 3295 [3297]; Rinsche, "Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars", 6. Aufl., Rdn. I,75).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Mit dem Ablauf der Anmeldefrist des § 10 Abs. 1 S. 2 StrEG ist somit der für den Verjährungsbeginn der Regreßforderung gemäß § 51 b BRAO 1. Alt. maßgebliche Schaden entstanden (vgl. BGH in NJW 1996, 48 [50]; BGH in NJW 1994, 2822 [2823 f.]; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1236).
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 28 U 169/99
    Dazu hat der Anwalt seinem Mandanten den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlaß gibt, muß der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH, NJW 1995, 449 ff.; NJW 1993, 1320); NJW 1994, 1211 (1212)).
  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97

    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines

  • BGH, 08.06.1989 - III ZR 82/88

    Anforderungen an Antrag im Betragsverfahren

  • OLG Schleswig, 25.04.1996 - 11 U 46/95

    Arbeitsplatzverlust nach vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG Flensburg, 28.05.1991 - 2 O 165/91
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